Individuelle QR-Codes werden mit der Software erstellt, auf Etiketten ausgedruckt und an die Mitglieder verteilt, entsprechend dem jährlichen „Sprungbändel“-Verkauf. Die Mitglieder führen die QR-Codes auf ihren Mitgliederausweisen (Scheckkartenformat) mit. Inzwischen haben viele, vor allem jüngere Mitglieder, den Barcode auf ihrem Smartphone abgespeichert. So muss der Sprungbändel nicht mitgeführt werden. Um erfasst werden zu können wird aber kein Smartphone benötigt!
Mehrere Erfasser scannen parallel mit ihren Smartphones und der Event Tracker App die QR-Codes bei jedem Umzug oder sonstigen Veranstaltungen. Die erfassten Daten können so jederzeit, sofort oder am Ende der Saison, abgerufen und verarbeitet werden.
Am PC wird nach der Saison unter anderem ausgewertet, welches Mitglied in welchem Jahr einen Orden für seine „Sprünge“ bekommt. Zudem zeigt die Software eine Warnmeldung an, wenn ein Mitglied nicht die für seine Gruppe vorgesehene Anwesenheit erfüllt. Beispielsweise müssen Hexen mindestens 35% Anwesenheit an allen Umzügen über die letzten 3 Jahre nachweisen.
Ein ortsansässiger Karate-Verein setzt die Software seit einigen Jahren erfolgreich ein, jedoch mit einem etwas anderen Vorgehen. In dem Verein bekommen die Mitglieder einen Deutschen Sportausweis. Dieser hat bereits einen Barcode aufgedruckt.
Alle Trainer des Vereins haben auf ihren Smartphones die App installiert. Je nachdem welcher Trainer bei einem Training anwesend ist, scannt dieser die anwesenden Mitglieder. Am PC werden die Daten dann zusammengeführt und ausgewertet.
Der grundsätzliche Unterschied zu der Erfassung bei Narrenzünften besteht darin, dass bei einem Karate-Verein die „Events“ nicht festgelegt sind. Die Umzüge einer Narrenzunft stehen vorher fest, bei einem Sportverein sind die Trainingseinheiten kontinuierlich und fortlaufend. Die Software hat daher nicht eine vordefinierte Liste an Events, sondern sie werden vor dem Training per App erstellt.
Über ein Tablet oder Laptop kann eine Scan-Station eingerichtet werden. Mitglieder oder Teilnehmer einer Veranstaltung halten beim Vorbeilaufen ihre Codes vor den Scanner und sind somit erfasst.
Bei einem Brand oder einem ähnlichen Notfall können Sie an der Sammelstation überprüfen, welche Ihrer Mitglieder eingecheckt und so möglicherweise noch im Gebäude sind. Dies kann Rettungskräfte bei der Suche nach Personen unterstützen, die eventuell zurückgelassen wurden.
Nutzen Sie einfach Ihre vorhandenen Smartphones mit Android oder iOS Betriebssystem. Wenn Sie es bevorzugen eigene Smartphones für das Scannen anzuschaffen, dann ist Android die bessere Wahl. Gängige Android Handys ab System Version 4.2 werden unterstützt.
Wenn ein externer Code-Scanner genutzt werden soll, z.B. für eine stationäre Scanvorrichtung, wird der Tera Bluetooth Barcode Scanner empfohlen. Dieser kann über Amazon bestellt werden (Preis ca. 70€). Der Scanner kann mit nahezu allen Laptops, Tablets oder Smartphones verbunden werden.
Haben Sie bereits Ausweise oder ähnliches? Diese können einfach mit einer Person verknüpft werden.
QR-Codes können einfach über die Anwendung erstellt werden.
Die Codes können kostengünstig selbst auf Etikettenpapier gedruckt werden.
Häufig gestellte Fragen
Wenn es etwas gibt, was der Event Tracker nicht kann, aber können sollte, ist es oft kein Problem, eine Anpassung vorzunehmen. Einfach Kontakt aufnehmen. Eine Garantie, dass ich es dann einbaue, gibt es aber nicht.
Event-Tracker ist nicht als Gesamtlösung für die Vereins-Verwaltung gedacht. Dafür gibt es andere Software, z.B. WISO MeinVerein (mit mehr als 500 Mitarbeitern). Der Event Tracker kümmert sich um das, was andere Software nicht kann und soll das möglichst gut machen. Die Anwendung soll dabei als Ergänzung zu einer vorhandenen Lösung funktionieren, daher gibt es auch Schnittstellen und Export-Möglichkeiten, um mit einer bestehenden Vereinsverwaltung möglichst gut zusammenzuarbeiten.
Ja, entweder als Rußhexe oder als “Ausgestopfter” bei der Gruppe “Alte Fasnet” der Narrenzunft Empfingen.
Art. 28 DSGVO
Mit den an Event Tracker übertragenen Daten wird vertrauensvoll und verantwortungsbewusst umgegangen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und hierbei speziell der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten werden nur dann und nur in dem Umfang erhoben, wie Sie sie mit Ihrer Kenntnis selbst zur Verfügung stellen. Diese Daten werden in Ihrem Auftrag nach Art. 28 DSGVO verarbeitet, verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes bleiben Sie selbst bzw. der Verein. Sie sind selbst dafür zuständig, dass Sie die Daten Dritter nach Art. 6 Abs 1 lit. b DSGVO verarbeiten dürfen (dies sollte bei Vereinen ohnehin der Fall sein).
Der Event Tracker tritt also nur als Bereitsteller der Infrastruktur auf.